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Forum-Central:de: Foren Center & Foren Guide !

Forum - Central News:  Interview mit dem Vorstandsmitglied Herrn Christ der Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft

Veröffentlicht am Samstag, dem 22. Oktober 2016 von Forum-Central.de


Forum - Central Infos
PR-Gateway: Frau Hügel: Hallo Herr Christ, schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben um ein paar Fragen für uns zu beantworten. Im Handelsblatt wurde vor kurzem ein Artikel über die Protectum veröffentlicht. Für den Leser wird eine Mitgliedschaft in Ihrer Genossenschaft als risikoreich beschrieben. Warum fürchten Verbraucherschützer, dass man bei der Protectum Geld verlieren kann?

Herr Christ: Weil es sich bei der Mitgliedschaft um eine Unternehmensbeteiligung in einer Genossenschaft handelt. Unternehmensbeteiligungen unterliegen nicht der Aufsicht des Bundesamts für Finanzdienstleistungen. Es wird aber bei dieser ganzen Tatsachte verkannt, dass das Vermögensbildungsgesetz bei entsprechender Förderung keine andere Möglichkeit mehr sieht, Kapital anzulegen ohne es als sogenanntes Produktivkapital zu verwenden. Man kann ferner feststellen, dass die Verbraucherzentralen keine Erfahrung mit den Genossenschaftswesen haben.

Frau Hügel:Was genau bedeutet denn Produktivkapital?

Herr Christ:Produktivkapital ist eine Anlage die, produktiv dem Erwirtschaften von Dienstleistungen oder Produkten dient. Eine entsprechende Anlage in Aktienfonds ist im Grunde genau dasselbe. Mit Aktienfonds beteiligt man sich an einem oder mehreren Unternehmen. Die Sparzulage wird nur noch gewährt, wenn man eine Anlageform im Produktivkapital wählt.

Frau Hügel: Herr Christ, Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der

Wohnungsbaugenossenschaft Protectum. Warum?

Herr Christ: Wenn ich das sagen könnte (lacht). Generell ist es natürlich so, dass die

Verbraucherzentrale Hamburg davor warnt, weil sie der Ansicht ist, dass eine Werbung von Mitgliedern per Telefon unseriös ist. Es steht der Verbraucherzentrale Hamburg zu, eine andere Auffassung von der Mitgliederwerbung zu haben, als wir sie haben. Wir haben uns dazu entschlossen neue Mitglieder per Telefon zu werben und wie gesagt wir werben für keine Sparform o. ä. wir werben definitiv neue Mitglieder per Telefonmarketing.

Jetzt ist die Verbraucherzentrale Hamburg der Ansicht, dass diese Mitgliederwerbung per Telefon den Verbraucher - und wir haben keine Verbraucher - überfordern würde. Dabei wird aber nicht differenziert zwischen Werbung und der eigentlichen Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Über die Sinnigkeit der Mitgliedschaft treffen sie keine Aussage, außer der, dass wir nicht dem Einlagensicherungsfonds unterliegen. Dies verbietet allerdings schon das Genossenschaftsgesetz.

Frau Hügel: In dem Artikel heißt es weiter, dass man ohne Unterschrift Genossenschaftsmitglied werden kann, stimmt das?

Herr Christ: Ja kann man. Sonst würden wir auf diesem Weg keine Mitglieder so werben. Der § 15 des

Genossenschaftsgesetztes sieht vor, dass beitrittswillige Mitglieder von Genossenschaften Ihren Beitrittswunsch nicht zwingend schriftlich erklären müssen.

Frau Hügel:Wie genau ist denn da der Ablauf?

Wir haben dazu ein Verfahren entwickelt die die Vorraussetzungen des § 15 des GenG erfüllen. Gleichwohl wird die Mitgliedschaft telefonisch beantragt, dann bekommt das zukünftige Mitglied seine entsprechenden Mitgliedsunterlagen per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Wenn das Mitglied in den Unterlagen andere Aussagen findet, als es ihm am Telefon gesagt wurde oder er mit Satzungsinhalten nicht einverstanden ist, steht ihm ein freiwilliges Rücktrittsrecht zu, von dem kann das Mitglied dann Gebrauch machen.

Frau Hügel: Auch ist in dem Artikel die Rede von einem Eintrittsgeld in Höhe von 10% um Mitglied zu werden. Was hat es damit auf sich?

Herr Christ: Bei jeder Beteiligung oder Vertrag, ob bei einem Bausparvertrag, bei einer Mitgliedschaft oder bei einem Aktienfonds ist eine sogenannte Provision, Ausgabeaufschlag oder Bearbeitungsentgelt fällig. Die Bezeichnung ist einfach nur eine Andere. Im Endeffekt ist es so, dass der Vertrieb oder die Anwerbung neuer Mitglieder oder die Anwerbung neuer Beteiligung an einem Aktienfonds immer mit Kosten verbunden ist. Die können mal niedriger, mal höher sein. Bei einer Genossenschaft haben Sie den Vorteil, dass Ihnen eine lebenslange Nutzung der Förderungen, eben durch dieses Eintrittsgeld, bereit steht. Bei einem Aktienfonds oder bei einem Bausparvertrag ist dies nur für eine bestimmte Zeit möglich.

Frau Hügel: Weshalb muss man bei der Protectum nach einem Jahr kündigen, um nach weiteren fünf Jahren sein Erspartes wieder zu bekommen?

Herr Christ: Weil eine Mitgliedschaft nicht zu sehen ist wie ein Vertrag.

Normalerweise ist es so, man schließt einen Bausparvertrag ab und dieser Bausparvertrag wird innerhalb einer bestimmten Zeit zuteilungsreif und wird dann ausbezahlt. Diese Ansparsumme erhöht sich bei einem Bausparvertrag zur Zeit nicht. Sie haben nur innerhalb der Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Zinsbindung. Bei unserer Genossenschaft wird bei Beitritt ein Mitgliedskonto angelegt. Das Mitglied zahlt über den Arbeitgeber bzw. selbst ein, erhält Dividenden und seine Arbeitnehmersparzulage. Das bezeichnet man als Vermögenszuwachs. Diese Mitgliedschaft läuft nicht nach sechs Jahren aus, wie das beim herkömmlichen VL- Vertrag der Fall ist, sondern wird weitergeführt. Jetzt ist die berechtigte Frage wie man darüber Verfügen kann. Man kann darüber Verfügen indem man einzelne Geschäftsanteile oder die Mitgliedschaft kündigt. Die Kündigungsfrist für freiwillige Geschäftsanteile beträgt zwei Jahre, für die Mitgliedschaft insgesamt fünf Jahre.

Frau Hügel: Wenn ich Sie richtig verstanden haben kann jedes Mitglied also seine Mitgliedschaft weiter laufen lassen, kann sich aber trotzdem zwischendurch Geld auszahlen lassen?

Herr Christ: Genau! Das ist eben ein weiterer Vorteil. Lebenslang die Förderung der Arbeitnehmersparzulage von mittlerweile 20%, der Wohnungsbauprämie von 8,8% erhalten und trotzdem zwischendurch Geld erhalten und trotz Entnahme weiter Dividende bekommen.

Frau Hügel:Sie haben was von freiwilligen Geschäftsanteilen gesagt, was bedeutet das?

Herr Christ:Geschäftsanteile sind die Beteiligungsanteile. Der Wert eines Anteils beträgt EUR 400. Sind diese voll eingespart wird ein weiterer Anteil für das Mitglied angemeldet. Dies ist ähnlich wie in einer Aktiengesellschaft in der Sie mehrere Aktien einer Gesellschaft besitzen können.

Frau Hügel: Es wird angeprangert, dass eine Kontoführungsgebühr, sowie eine Gebühr bei Schließung des Kontos verlangt wird.

Herr Christ: Ja, wie das aber auch bei jedem anderen Konto der Fall ist. Bausparkassen letztendlich

verlangen Kontoführungsgebühren und ihr normales Bankkonto wird auch mit Kontoführungsgebühren belastet. Das ist also definitiv nichts ungewöhnliches und wird bei allen anderen Institutionen auch gemacht. Ein Fonds z. B. nimmt eine Managementvergütung dafür.

Frau Hügel: In Internetforen wird darüber berichtet, dass die Protectum die Dividenden nicht direkt an die Mitglieder auszahlt, warum nicht?

Herr Christ: Man muss die Philosophie verstehen. Sowohl bei Aktienfonds, als auch bei Bausparkassen

werden die Gewinne thesauriert. Das heißt, Sie zahlen ein, erwirtschaften ein Guthaben und diesem Guthaben werden die Dividenden und auch die entsprechenden Zahlungen des Finanzamtes gutgeschrieben. Das macht jeder Aktienfonds so.

Warum? Durch diese Mehrung des Kapitals, haben Sie Anspruch auf eine höhere Dividende. Das nennt man den sogenannten Zinseszinseffekt. Hier werden die Dividenden wiederum mit einer weiteren Dividende versehen. Die Genossenschaftsbanken schütten häufig ihre Dividenden an die Mitglieder aus, das ist eine andere Variante. Nach unserer Satzung ist dies der gewählte Weg zur Vermögensbildung.

Frau Hügel: Es wird darauf eingegangen, dass die Protectum keinen Prüfer der GdW hat, warum?

Herr Christ: Bei der Gründungsprüfung wird beantragt, bei welchen Prüfungsverband man Mitglied sein

möchte. Generell ist es so, dass das natürlich auch eine gewisse Kostenfrage darstellt. Das heißt, dass im Endeffekt die Prüfung bei den großen Verbänden erheblich teurer ist, als bei den kleinen Verbänden. Und aus diesem Grund haben wir die Wahl uns einen Prüfungsverband auszusuchen, der unserer entsprechenden Größenordnung die Möglichkeit gibt die Prüfung preisgerecht durchzuführen. Wir waren mal Mitglied beim VdW Bayern, das heißt wir haben unsere Gründungsprüfung bei VdW Bayern gemacht und haben für die erste Rumpfwirtschaftsjahrprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 12.000 EUR ,wenn ich mich noch richtig erinnere, gezahlt und mit diesen hohen Kosten kann man wirtschaftlich sinnvoll keine neue Genossenschaft aufbauen.

Fr. Hügel: Ist ein Verlust bei der Genossenschaft möglich oder kann man als Mitglied bei ihnen nur gewinnen?

Hr. Christ: Generell ist es so, dass vom Charakter her, sowohl eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, als auch bei einer Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft Verluste folgen können. Wenn diese Gesellschaft operativ einen Verlust erwirtschaftet, dann können keine Dividenden ausgeschüttet werden. Das ist das Risiko welches man hat. Aber wie gesagt, das ist der Charakter des 5. Vermögensbildungsgesetztes. Wir müssen eben produktiv arbeiten, d. h. das dieses Kapital auch im Unternehmen verwand wird und generell kann das wirtschaften auch Risiken beinhalten. Wir und der Staat haben bewusst das Segment der Immobilien gewählt. Wir erstellen ja mit dem Kapital von unseren Mitgliedern Wohnraum die dann an diese oder Dritte vermietet oder verkauft werden. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich wesentlich stabiler als das z. B. Aktienmärkte tun. Aktienmärkte haben es ggf. auch mit größeren Rückgängen zu tun. In beiden Formen ist ein Verlust theoretisch möglich. Die Entwicklung der letzten Jahre im Wohnungsmarkt hat aber gezeigt, dass es keine Ausschläge nach unten gibt. Also insofern ein theoretisches Verlustrisiko besteht, man kann hier nur der Statistik folgen, dass die Genossenschaften zu den insolvenzsichersten Formen zählen die es derzeit gibt.

Fr. Hügel: Vielen Dank Herr Christ für die aufschlussreichen Antworten.

Hr. Christ:Danke Ihnen und ich hoffe wir konnten das Produktivsparen und die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft für die Leserinnen und Leser verdeutlichen.
Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG
Die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft hat als Investitionsschwerpunkt Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Die Wohnungen und Häuser sind für eine familienfreundliche Nutzung ausgelegt.
Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG
Thomas Lischka
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
t.lischka@ccmgmbh.de
0 60 22 ? 26 46 41 0
http://www.city4living.de/

(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Frau Hügel: Hallo Herr Christ, schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben um ein paar Fragen für uns zu beantworten. Im Handelsblatt wurde vor kurzem ein Artikel über die Protectum veröffentlicht. Für den Leser wird eine Mitgliedschaft in Ihrer Genossenschaft als risikoreich beschrieben. Warum fürchten Verbraucherschützer, dass man bei der Protectum Geld verlieren kann?

Herr Christ: Weil es sich bei der Mitgliedschaft um eine Unternehmensbeteiligung in einer Genossenschaft handelt. Unternehmensbeteiligungen unterliegen nicht der Aufsicht des Bundesamts für Finanzdienstleistungen. Es wird aber bei dieser ganzen Tatsachte verkannt, dass das Vermögensbildungsgesetz bei entsprechender Förderung keine andere Möglichkeit mehr sieht, Kapital anzulegen ohne es als sogenanntes Produktivkapital zu verwenden. Man kann ferner feststellen, dass die Verbraucherzentralen keine Erfahrung mit den Genossenschaftswesen haben.

Frau Hügel:Was genau bedeutet denn Produktivkapital?

Herr Christ:Produktivkapital ist eine Anlage die, produktiv dem Erwirtschaften von Dienstleistungen oder Produkten dient. Eine entsprechende Anlage in Aktienfonds ist im Grunde genau dasselbe. Mit Aktienfonds beteiligt man sich an einem oder mehreren Unternehmen. Die Sparzulage wird nur noch gewährt, wenn man eine Anlageform im Produktivkapital wählt.

Frau Hügel: Herr Christ, Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der

Wohnungsbaugenossenschaft Protectum. Warum?

Herr Christ: Wenn ich das sagen könnte (lacht). Generell ist es natürlich so, dass die

Verbraucherzentrale Hamburg davor warnt, weil sie der Ansicht ist, dass eine Werbung von Mitgliedern per Telefon unseriös ist. Es steht der Verbraucherzentrale Hamburg zu, eine andere Auffassung von der Mitgliederwerbung zu haben, als wir sie haben. Wir haben uns dazu entschlossen neue Mitglieder per Telefon zu werben und wie gesagt wir werben für keine Sparform o. ä. wir werben definitiv neue Mitglieder per Telefonmarketing.

Jetzt ist die Verbraucherzentrale Hamburg der Ansicht, dass diese Mitgliederwerbung per Telefon den Verbraucher - und wir haben keine Verbraucher - überfordern würde. Dabei wird aber nicht differenziert zwischen Werbung und der eigentlichen Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Über die Sinnigkeit der Mitgliedschaft treffen sie keine Aussage, außer der, dass wir nicht dem Einlagensicherungsfonds unterliegen. Dies verbietet allerdings schon das Genossenschaftsgesetz.

Frau Hügel: In dem Artikel heißt es weiter, dass man ohne Unterschrift Genossenschaftsmitglied werden kann, stimmt das?

Herr Christ: Ja kann man. Sonst würden wir auf diesem Weg keine Mitglieder so werben. Der § 15 des

Genossenschaftsgesetztes sieht vor, dass beitrittswillige Mitglieder von Genossenschaften Ihren Beitrittswunsch nicht zwingend schriftlich erklären müssen.

Frau Hügel:Wie genau ist denn da der Ablauf?

Wir haben dazu ein Verfahren entwickelt die die Vorraussetzungen des § 15 des GenG erfüllen. Gleichwohl wird die Mitgliedschaft telefonisch beantragt, dann bekommt das zukünftige Mitglied seine entsprechenden Mitgliedsunterlagen per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Wenn das Mitglied in den Unterlagen andere Aussagen findet, als es ihm am Telefon gesagt wurde oder er mit Satzungsinhalten nicht einverstanden ist, steht ihm ein freiwilliges Rücktrittsrecht zu, von dem kann das Mitglied dann Gebrauch machen.

Frau Hügel: Auch ist in dem Artikel die Rede von einem Eintrittsgeld in Höhe von 10% um Mitglied zu werden. Was hat es damit auf sich?

Herr Christ: Bei jeder Beteiligung oder Vertrag, ob bei einem Bausparvertrag, bei einer Mitgliedschaft oder bei einem Aktienfonds ist eine sogenannte Provision, Ausgabeaufschlag oder Bearbeitungsentgelt fällig. Die Bezeichnung ist einfach nur eine Andere. Im Endeffekt ist es so, dass der Vertrieb oder die Anwerbung neuer Mitglieder oder die Anwerbung neuer Beteiligung an einem Aktienfonds immer mit Kosten verbunden ist. Die können mal niedriger, mal höher sein. Bei einer Genossenschaft haben Sie den Vorteil, dass Ihnen eine lebenslange Nutzung der Förderungen, eben durch dieses Eintrittsgeld, bereit steht. Bei einem Aktienfonds oder bei einem Bausparvertrag ist dies nur für eine bestimmte Zeit möglich.

Frau Hügel: Weshalb muss man bei der Protectum nach einem Jahr kündigen, um nach weiteren fünf Jahren sein Erspartes wieder zu bekommen?

Herr Christ: Weil eine Mitgliedschaft nicht zu sehen ist wie ein Vertrag.

Normalerweise ist es so, man schließt einen Bausparvertrag ab und dieser Bausparvertrag wird innerhalb einer bestimmten Zeit zuteilungsreif und wird dann ausbezahlt. Diese Ansparsumme erhöht sich bei einem Bausparvertrag zur Zeit nicht. Sie haben nur innerhalb der Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Zinsbindung. Bei unserer Genossenschaft wird bei Beitritt ein Mitgliedskonto angelegt. Das Mitglied zahlt über den Arbeitgeber bzw. selbst ein, erhält Dividenden und seine Arbeitnehmersparzulage. Das bezeichnet man als Vermögenszuwachs. Diese Mitgliedschaft läuft nicht nach sechs Jahren aus, wie das beim herkömmlichen VL- Vertrag der Fall ist, sondern wird weitergeführt. Jetzt ist die berechtigte Frage wie man darüber Verfügen kann. Man kann darüber Verfügen indem man einzelne Geschäftsanteile oder die Mitgliedschaft kündigt. Die Kündigungsfrist für freiwillige Geschäftsanteile beträgt zwei Jahre, für die Mitgliedschaft insgesamt fünf Jahre.

Frau Hügel: Wenn ich Sie richtig verstanden haben kann jedes Mitglied also seine Mitgliedschaft weiter laufen lassen, kann sich aber trotzdem zwischendurch Geld auszahlen lassen?

Herr Christ: Genau! Das ist eben ein weiterer Vorteil. Lebenslang die Förderung der Arbeitnehmersparzulage von mittlerweile 20%, der Wohnungsbauprämie von 8,8% erhalten und trotzdem zwischendurch Geld erhalten und trotz Entnahme weiter Dividende bekommen.

Frau Hügel:Sie haben was von freiwilligen Geschäftsanteilen gesagt, was bedeutet das?

Herr Christ:Geschäftsanteile sind die Beteiligungsanteile. Der Wert eines Anteils beträgt EUR 400. Sind diese voll eingespart wird ein weiterer Anteil für das Mitglied angemeldet. Dies ist ähnlich wie in einer Aktiengesellschaft in der Sie mehrere Aktien einer Gesellschaft besitzen können.

Frau Hügel: Es wird angeprangert, dass eine Kontoführungsgebühr, sowie eine Gebühr bei Schließung des Kontos verlangt wird.

Herr Christ: Ja, wie das aber auch bei jedem anderen Konto der Fall ist. Bausparkassen letztendlich

verlangen Kontoführungsgebühren und ihr normales Bankkonto wird auch mit Kontoführungsgebühren belastet. Das ist also definitiv nichts ungewöhnliches und wird bei allen anderen Institutionen auch gemacht. Ein Fonds z. B. nimmt eine Managementvergütung dafür.

Frau Hügel: In Internetforen wird darüber berichtet, dass die Protectum die Dividenden nicht direkt an die Mitglieder auszahlt, warum nicht?

Herr Christ: Man muss die Philosophie verstehen. Sowohl bei Aktienfonds, als auch bei Bausparkassen

werden die Gewinne thesauriert. Das heißt, Sie zahlen ein, erwirtschaften ein Guthaben und diesem Guthaben werden die Dividenden und auch die entsprechenden Zahlungen des Finanzamtes gutgeschrieben. Das macht jeder Aktienfonds so.

Warum? Durch diese Mehrung des Kapitals, haben Sie Anspruch auf eine höhere Dividende. Das nennt man den sogenannten Zinseszinseffekt. Hier werden die Dividenden wiederum mit einer weiteren Dividende versehen. Die Genossenschaftsbanken schütten häufig ihre Dividenden an die Mitglieder aus, das ist eine andere Variante. Nach unserer Satzung ist dies der gewählte Weg zur Vermögensbildung.

Frau Hügel: Es wird darauf eingegangen, dass die Protectum keinen Prüfer der GdW hat, warum?

Herr Christ: Bei der Gründungsprüfung wird beantragt, bei welchen Prüfungsverband man Mitglied sein

möchte. Generell ist es so, dass das natürlich auch eine gewisse Kostenfrage darstellt. Das heißt, dass im Endeffekt die Prüfung bei den großen Verbänden erheblich teurer ist, als bei den kleinen Verbänden. Und aus diesem Grund haben wir die Wahl uns einen Prüfungsverband auszusuchen, der unserer entsprechenden Größenordnung die Möglichkeit gibt die Prüfung preisgerecht durchzuführen. Wir waren mal Mitglied beim VdW Bayern, das heißt wir haben unsere Gründungsprüfung bei VdW Bayern gemacht und haben für die erste Rumpfwirtschaftsjahrprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 12.000 EUR ,wenn ich mich noch richtig erinnere, gezahlt und mit diesen hohen Kosten kann man wirtschaftlich sinnvoll keine neue Genossenschaft aufbauen.

Fr. Hügel: Ist ein Verlust bei der Genossenschaft möglich oder kann man als Mitglied bei ihnen nur gewinnen?

Hr. Christ: Generell ist es so, dass vom Charakter her, sowohl eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, als auch bei einer Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft Verluste folgen können. Wenn diese Gesellschaft operativ einen Verlust erwirtschaftet, dann können keine Dividenden ausgeschüttet werden. Das ist das Risiko welches man hat. Aber wie gesagt, das ist der Charakter des 5. Vermögensbildungsgesetztes. Wir müssen eben produktiv arbeiten, d. h. das dieses Kapital auch im Unternehmen verwand wird und generell kann das wirtschaften auch Risiken beinhalten. Wir und der Staat haben bewusst das Segment der Immobilien gewählt. Wir erstellen ja mit dem Kapital von unseren Mitgliedern Wohnraum die dann an diese oder Dritte vermietet oder verkauft werden. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich wesentlich stabiler als das z. B. Aktienmärkte tun. Aktienmärkte haben es ggf. auch mit größeren Rückgängen zu tun. In beiden Formen ist ein Verlust theoretisch möglich. Die Entwicklung der letzten Jahre im Wohnungsmarkt hat aber gezeigt, dass es keine Ausschläge nach unten gibt. Also insofern ein theoretisches Verlustrisiko besteht, man kann hier nur der Statistik folgen, dass die Genossenschaften zu den insolvenzsichersten Formen zählen die es derzeit gibt.

Fr. Hügel: Vielen Dank Herr Christ für die aufschlussreichen Antworten.

Hr. Christ:Danke Ihnen und ich hoffe wir konnten das Produktivsparen und die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft für die Leserinnen und Leser verdeutlichen.
Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG
Die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft hat als Investitionsschwerpunkt Mehrfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Die Wohnungen und Häuser sind für eine familienfreundliche Nutzung ausgelegt.
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Thomas Lischka
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
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enviaM, der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland, ist digital auf der Höhe der Zeit und wurde dafür in der Studie "Digital-Champions 2024" von FOCUS-MONEY und DEUTSCHLAND TEST sowie dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung als Branchensieger der Kategorie "Energieversorger (regional)" ausgezeichnet. Punkten konnte enviaM in Bereichen wie der Digitalisierung im Unternehmen, der Verwendung datengestützter Algorithmen und Software zur Steuerung von ...

 STELLENANGEBOTE SCHWÄBISCH-HALL (PR-Gateway, 03.04.2024)


Zeit für eine neue Aufgabe, die Sie erfüllt und Sie und andere glücklich macht? Sie sind Pflegefachkraft, Ärzt*in, Psycholog*in, Therapeut*in, Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in oder Energieanlagenelektroniker*in, Anlagenmechaniker*in für Sanitär,- Heizung- und Klimatechnik, Schreiner*in bzw. Tischler*in und auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit im Raum Schwäbisch-Hall?



Für die neue Maßregelvollzugseinrichtung unserer Klinik für Forensische Psychiatrie und ...

 Internationale Technologie Forschungs- und Entwicklungskooperation mit den Philippinen (PR-Gateway, 25.03.2024)


Die Pfullinger 27k Cloud GmbH erweitert ihr internationales Technologie- und Dienstleistungs-Spektrum im Bereich Wissensmanagement und investiert in Smartgreentec und ihren neuen Standort in Manila



Die 27kCloud GmbH als Mitglied im IHK Digitalisierungsauschuss und Kompetenzzentrum der digitalen Transformation, engagiert sich seit einiger Zeit erfolgreich in den Philippinen. Bei einem Treffen mit der Botschafterin H.E. Natividad wurde nun eine internationale Technol ...

 Warum notarielles Testament und Generalvollmacht preiswerter sind als handschriftlich erstellte Dokumente (PR-Gateway, 25.03.2024)


Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann - Generationenberater und Fachautor

Es ist wichtig, ein Testament aus mehreren Gründen zu erstellen:



Vermögensverteilung: Du kannst festlegen, wie Dein Vermögen nach Deinem Tod verteilt wird. Ohne ein Testament werden Deine ...

 Mag.a Monika Herbstrith-Lappe erneut \'\'Trainer of the Year\'\' 2024 (PR-Gateway, 25.03.2024)


Das renommierte Manfred Hämmerle Institut (imh), vormals IIR, zeichnete kürzlich Frau Mag.a Monika Herbstrith-Lappe für ihre konstanten und bemerkenswerten Leistungen als "Trainer of the Year 2024" aus. Es ist die 18. Auszeichnung, die sie innerhalb von 19 Jahren vom imh erhalten hat. Die Ehre wurde ihr aufgrund der außerordentlich positiven Rückmeldungen der Teilnehmer:innen ihrer Trainings und Konferenzen zuteil.



Diese Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung ...

 Rückschau: Controlware auf dem Kongress \'\'Digitaler Staat 2024\'\' (PR-Gateway, 25.03.2024)


Dietzenbach, 21. März 2024 - Controlware informierte am 12. und 13. März 2024 als Kongresspartner auf der Messe "Digitaler Staat 2024" im Vienna House Andel"s Berlin. Der Kongress, der seit rund 25 Jahren vom Fachmagazin Behörden Spiegel veranstaltet wird, zeigte innovative Lösungen und praxisnahe Konzepte rund um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung auf.



Der zweitägige Kongress "Digitaler Staat 2024" stand in diesem Jahr unter dem Motto "Schneller, s ...

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